Wahlen

Stadt Kirchberg

 

Am Sonntag, den 09.06.2024 werden folgende Wahlen gleichzeitig durchgeführt:
- Europawahl -    
- Kreistagswahl -    
- Stadt-/ Gemeinderatswahl -    
- Ortschaftsratswahl -

Gesucht werden wieder engagierte Wahlhelfer.
Wahlhelfer müssen
• das 18. Lebensjahr vollendet haben und
• dürfen selbst nicht zur Wahl stehen oder eine Vertrauensperson/ stellv. Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag sein.

Die Aufgabe der Wahlhelfer ist das Ausgeben der Stimmzettel, das Prüfen der Wahlberechtigung der Wähler am Wahltag sowie die Stimmenauszählung ab 18.00 Uhr. Diese wird bis in die Nachtstunden andauern.  
Allen Wahlhelfern wird am Wahltag ein Erfrischungsgeld in Höhe von 50,00 € für ihre ehrenamtliche Tätigkeit ausgezahlt.
Sie möchten sich für die Wahl engagieren, dann füllen Sie die Bereitschaftserklärung aus und schicken es per Post an:

Stadtverwaltung Kirchberg
Hauptamt
Neumarkt 2
08107 Kirchberg
oder per E-Mail an:
Wir bedanken und bereits im Voraus!


Rechtsgrundlagen
Allgemeine Rechtsgrundlagen für die Wahlen 2024 sind das Kommunalwahlgesetz und die Sächsische Kommunalwahlordnung.

 

Bekanntmachungen

Öffentliche Bekanntmachung der Durchführung der Wahl zum Gemeinderat am 09. Juni 2024

Bekanntmachung der Sitzung des Gemeindewahlausschuss

 

 

 

Ergebnisse Vergangener Wahlen: